Dr. Astrid Breinlinger Leaking das neue Whistleblowing ? Datenschutz

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Dr. Astrid Breinlinger Leaking das neue Whistleblowing ? Datenschutz

Dr. Astrid Breinlinger Leaking ist in aller Munde. Interessierte konnten die Gründung, manchmal auch nur die Ankündigung, etlicher weiterer Plattformen erleben, die Nachfolger von WikiLeaks - oder auch ganz anders - sein wollen.  Seit ein paar Wochen ist die neue Seite des ehemaligen Wikileaks-Gründers Domscheit-Berg live, OpenLeaks.org, mit der Zielsetzung: „Our new initiative seeks to bring more whistleblowing platforms into existence than what we have today. It was created by enthusiasts from various countries and backgrounds, who believe in the power of transparency.”


  Gemeinsam ist vielen von ihnen, dass sie Anlaufstelle für Whistleblower sein wollen, für Leute also, die als interne Einblick in Organisationen und Unternehmen haben, dabei Mißstände bis hin zu strafbaren Handlungen wahrgenommen haben, es aber nicht wagen, als Person selbst für die Authentizität ihrer Darstellungen aufzutreten. Gründe dafür gibt es vielfältige: So riskieren Whistleblower in der Regel ihre berufliche Position, unabhängig davon, ob ihre Hinweise zutreffen, zu Ermittlungen und Sanktionen führen oder nicht. Nicht immer ist die Zusage der Anonymität für den Whistleblower eine verlässliche Option. Und nicht zuletzt ist aus Erfahrung zu sagen, dass Whistleblower in der Regel nicht leichtfertig den Entschluss fassen, ihre Erkenntnisse weiter zu geben.


  Whistleblowing ist seit ca. 10 Jahren ein Begriff. Die deutsche Öffentlichkeit hat in breiterem Rahmen vor circa 5 Jahren davon Kenntnis genommen, als sich international aufgestellte Unternehmen sogenannte Ethic Codes gaben, von ihren Mitarbeitern Befolgung verlangten und dabei häufig auch über das Ziel hinausschossen mit Regelungen, die in der deutschen Rechtskultur nicht akzeptabel waren, wie dem sog. „Liebesverbot“, d.h. das Verbot der Aufnahme von sexuellen Beziehungen zwischen Beschäftigten eines Unternehmens, insbesondere wenn es sich um Vorgesetzten und Nachgeordneten handelt. Teil der Ethic Codes war aber auch die Einrichtung von Whistleblowing Systemen, oft verbunden mit der Anweisung an die Mitarbeiter, von den angebotenen, zumeist telefonischen Hotlines in Fällen der Kenntnisnahme von Regelverstößen durch Kollegen oder Vorgesetzte Gebrauch zu machen. Die Unternehmen beriefen sich dabei zum überwiegenden Teil auf die Vorgaben aus der US-amerikanischen Rechtssetzung, dem Sarbanes Oxley Act von 2002.

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